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Pille danach ab heute rezeptfrei erhältlich
Es dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben – zumindest unter allen Menschen, die in irgendeiner Form Nachrichten hören, sehen oder lesen: Seit heute, Sonntag, dem 15. März 2015 ist die „Pille danach“ in Deutschland rezeptfrei zu bekommen.
Was in anderen Ländern schon seit Jahren möglich ist, hat bei uns ein wenig länger gedauert. Über die Gründe soll an anderer Stelle diskutiert werden, hier und heute nur ein kurzes: Geht doch!
Wer einmal in einer Notaufnahme, einer Notfallpraxis oder Ambulanz gearbeitet hat – also in irgendeiner Einrichtung, die nachts und an Wochenenden die medizinische Versorgung sicherstellen, der kennt diese Situation: diese junge Frau, die sich in diesem nächtlichen Notfallchaos ein wenig deplatziert vorkommt, natürlich ist ihr diese Angelegenheit furchtbar peinlich und nach Wartezeit, rüder Abfertigung und schlimmstenfalls noch einem zynisch-bitterem Kommentar eilt sie dann mit ihrem Privatrezept zur Apotheke…
ab heute kann sie sich den Umweg in die Notaufnahme sparen.
Hier also die wichtigsten Infos noch einmal zusammengefasst:
- Die „Pille danach“ ist eine Notfallverhütung – die möglichst rasch nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden sollte
- Die „Pille danach“ ist keine Abtreibung
- Jede Frau ab 14 Jahren kann die „Pille Danach“ in der Apotheke ohne Rezept bekommen – sollte wer persönlich dort vorbeikommen und muss sich dort aber durch den Apotheker/die Apothekerin beraten lassen.
- Die „Pille Danach“ kostet Geld. Junge Frauen bis 20 Jahren können sich das Geld aber durch ein nachgereichtes Rezept zurückerstatten lassen
- Die „Pille Danach“ hat, wie jedes andere Arzneimittel auch, Nebenwirkungen und ist nicht für jede Patientin geeignet. Sie wirkt auch nicht immer. Sie ist nicht als regelmäßiges Verhütungsmittel geeignet und auch nicht dazu gedacht.
Wenn der Doktor zweimal klingelt
Kennt Ihr den?
Also: Kommt’n Mann zum Arzt….
…nee, stimmt gar nicht. Andersrum. Also: kommt’n Arzt zum Mann, klingelt an der Haustür, sagt: „Hallihallo, ich bin der Herr Doktor, der den wo Ihr Arbeitgeber schickt!“
Dem Mann, also dem, wo die Haustür und das Haus gehört, dem fällt die Kinnlade runter.
Sagt der Arzt: „Sie sind doch krankgeschrieben, mein lieber Mann, da wollen wir doch mal sehen, ob das stimmt, also ob sie wirklich krank sind oder nur so tun!“
Sagt der Mann…. erstmal gar nichts.
Sagt der Arzt: „Wissense was, ich komm dann mal rein und Sie machen sich dann mal frei und ich untersuche Sie!“
Sagt der Mann: „Zeigen Sie mir erstmal Ihren Ausweis!“
Sagt der Arzt: „Hier ist ein Brief von Ihrem Arbeitgeber. Der hat mich geschickt. So, und jetzt lassen Sie mich gefälligst rein, sonst kreuze ich hier an, dass Sie unkooperativ sind, und dann gibt’s mächtig Ärger!“
Sagt der Mann: „Aber ich habe doch einen Krankenschein abgegeben!“
Sagt der Arzt: „Höhöhö, Krankenschein, das kann doch jeder! Ob Sie krank sind oder nicht, das entscheide allein ich. Und wenn Sie jetzt nicht…“
Sagt der Mann: „Darf ich Sie jetzt höflich bitten, wieder zu gehen?“
Sagt der Arzt: „Gar nichts dürfen Sie! In Ihrem Arbeitsvertrag haben Sie dem Arbeitgeber das Recht eingeräumt, jeden Krankenstand durch einen ärztlichen Gutachter überprüfen zu lassen!“
Sagt der Mann: „Tut mir schrecklich leid, aber ich muss jetzt dringend weg!“
Sagt der Arzt: „Na, wohin wollen wir denn? Ich denke, wir sind krank?“
Sagt der Mann: „Ich habe einen Termin bei meinem Arzt! Und danach muss ich noch zur Apotheke!“
Sagt der Arzt: „Nix da, ich bin doch der Arzt. Sie brauchen keinen Anderen. Außerdem sind Sie verpflichtet, sich zwischen 10 und 12 Uhr vormittags und zwischen 14 und 16 Uhr zu Hause aufzuhalten!“
Sagt der Mann: „Wo ich mich aufhalte, ist meine Sache! Und wenn ich vom Arztbesuch zurückkomme, dann gehe ich zu meiner Freundin und lasse mich von der gesundpflegen!“
Sagt der Arzt: „Nönönö, so einfach geht das nicht! Jede Abwesenheit von Ihrer Meldeadresse muss dem Arbeitgeber kommuniziert und begründet werden.“
Sagt der Mann: „Wissen Sie was? Recht auf Freizügigkeit! Unverletzlichkeit der Wohnung…. Recht auf körperliche Unversehrtheit… Grundgesetz… Das was Sie hier machen, das dürfen Sie doch gar nicht…. das sind doch Methoden, die jedem Recht und Gesetz widersprechen…“
Sagt der Arzt: „Ist aber so! Ätsch! Und Sie lassen lassen Sie mich jetzt rein, oder es gibt was auf die Ohren!“
Wie jetzt?
Ist gar nicht witzig, sagt ihr?
Utopisch?
An den Haaren herbeigezogen?
Nein! In einer deutschen Stadt gibt es einen Arbeitgeber, der genau dies von seinen Angestellten verlangt:
„Der Arbeitgeber räumt sich das Recht ein, Krankenstände durch Hausbesuche eines Arztes, den es zu diesem Zwecke beauftragt, zu verifizieren bzw. durch Dritte verifizieren zu lassen. Gemäß internen Regelungen sind Angestellte verpflichtet, sich zwischen 10 und 12 Uhr Vormittags und zwischen 14 und 16 Uhr Nachmittags zu Hause aufzuhalten. Jede Abwesenheit muss dem Arbeitgeber kommuniziert werden. Werden die Mitarbeiter nicht zu Hause angetroffen, müssen sie eine Begründung abgeben, die dann vom ärztlichen Berater auf ihre Fundiertheit hin überprüft wird.“