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Berliner Ärztefunktionäre genehmigen sich einen grossen Schluck aus der Pulle
Also gut, wir Ärzte nagen ja nicht unbedingt am Hungertuche. Jedenfalls die meisten von uns nicht (Wieviel wir verdienen, ist übrigens kein Geheimnis – man kann es hier oder hier nachlesen). Und niemand beklagt sich ernsthaft darüber, dass die einen von uns mehr und die anderen weniger verdienen – zumindest solange die Höhe des Einkommens halbwegs proportional zur Arbeitsleistung und zur Berufserfahrung ist.
Tja. So ist das halt.
Und dann gibt es noch ein paar Kollegen, die verdienen besonders gut. Die haben einfach den Dreh raus… nee, nicht die Schönheitschirurgen oder Hokuspokuskünstler meine ich jetzt, die Rede ist von denen, die sich in öffentliche Ämter wählen lassen.
Öffentliche Ämter?
Also gut. Jetzt stellen wir uns mal vor, alle Porschefahrer (oder von mir aus alle Autofahrer) in diesem Lande müssen einem Verein beitreten. Dieser Verein wählt ganz demokratisch einen Vorstand und der Vorstand bestimmt dann, wann und wo überall Geschwindigkeitskontrollen stattfinden.
Klingt logisch, oder?
Genauso ist das aber mit uns Ärzten. Es nennt sich Selbstverwaltung oder Standespolitik. Und da gibt es inzwischen so viele Gremien, dass da kaum noch einer durchblickt. Eines dieser Gremien ist die Kassenärztliche Vereinigung. Die ist – in ganz grober Vereinfachung – dafür zuständig, das Geld der zwohundertfuffzich oder so Krankenkassen auf die zwohundertfuffzichtausend oder so niedergelassenen Ärzte zu verteilen. Und weil das ziemlich viel Arbeit ist braucht es dazu einen hauptamttlichen Vorstand. Das sind in der Regel Ärzte, die irgendwo eine Praxis haben. Und weil sie in der Zeit, in der sie im Vorstand sind nicht in ihrer Praxis arbeiten können, kriegen sie ein Gehalt, welches in der Regel nicht unbedingt dürftig ist. Und wenn sie dann aus ihrem Amt ausscheiden und doch wieder in ihre Praxis zurück müssen, kriegen sie nochmal Geld – damit der Übergang nicht so schwer fällt. Wohlgemerkt: zusätzlich zu den Beträgen, die sie sowieso schon kassiert haben.
…und wenn man dann doch noch einmal gewählt wird und nicht wieder in den harten Praxisalltag zurück muss, dann… ja, dann ist trotzdem das Übergangsgeld fällig, weil… ja, weil… äh… Geld haben ist nun mal besser als Geld nicht haben. Oder so. Dachten sich wenigstens die drei Vorstände der Berliner Kassenärztlichen Vereinigung und schusterten sich mal eben locker sechshunderttausend Euro zu. Macht zweihundert Mille (i.e. zweihunderttausend, nicht Millionen) für jeden.
Cool, oder?
Okay, war dann wohl doch etwas zuviel. Ich glaube, inzwischen haben sie es wieder zurückgegeben.
Jawoll, wir Ärzte sind bös und geldgeil…
…hab ich doch vorhin in meinem Privatjet auf dem Weg vom Golfclub zur Oper schon wieder so einen respektlosen Artikel im Spiegel gelesen.
Wir Ärzte sind mächtig, die Regierung ist schwach und deswegen schiebt sie uns immer mehr Geld in irgendwelche Körperöffnungen. Zehn Milliarden Euro mehr sollen es in den letzen drei Jahren gewesen sein, nun weiß ich nicht zwar genau, wie viele Ärzte es in diesem Land gibt, aber wenn von diesem großen Kuchen vieleicht das eine oder andere Milliönchen bei mir hängenbleiben würde, dann… ja, dann könnte ich mich doch endlich wieder den schönen Dingen des Lebens widmen und würde auch ernsthaft erwägen, bis auf Weiteres das Maul zu halten.
Echt jetzt.
Aber jetzt muss ich los, nach der Oper ist noch ein kleiner Umtrunk in der Bar angesagt und dann gehts weiter zum nächtlichen Wellnessing… so ist das halt in unserem Job, immer im Dienst, auch am Wochenende.
Dürfen Ärzte bestechlich sein?
Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Herr Maiermüllerschmidt möchte sich ein neues Auto kaufen. Also geht er zum Händler seines Vertrauens, das ist der mit dem dreizackigen Stern an seinem Laden.
Ich hätte gerne ein Auto, sagt Herr Maiermüllerschmidt. Gerne, sagt der Händler und zeigt ihm verschiedene Modelle, die alle einen dreizackigen Stern am Kühler haben.
Habense auch andere? fragt Herr Maiermüllerschmidt.
‚Türlich, sagt der Händler und zeigt ihm ein paar olle Ladenhüter draußen auf dem Hof.
Herr Maiermüllerschmidt kauft einen Wagen mit Stern und der Händler kriegt von der Firma mit dem Stern eine saftige Provision.
Bestechung! heißt es am nächsten Tag in der Zeitung mit den vier großen Buchstaben, und im Fernsehen sieht man, wie der Händler von Polizeibeamten in Handschellen abgeführt wird.
Äh… nicht?
OK also dann:
Herr Maiermüllerschmidt hat Rückenschmerzen und will Pillen. Also geht er zum Doktor seines Vertrauens, der verschreibt ihm Pillen von der Firma mit… Okay, sagen wir von Miraculopharm.
Der Herr Doktor kriegt von Miraculopharm eine saftige Provision.
Und am nächsten Morgen steht in der Zeitung… siehe oben.
Gibt’s nicht? Gibts doch!.
Erstmalig wurde jetzt zwei Ärzte verurteilt: Ein Jahr Knast und zwanzigtausend Ocken Geldstrafe.
Beamte dürfen sich nicht bestechen lassen. In der freien Wirtschaft aber, da darf man Provisionen annehmen. Ist vielleicht… sagen wir mal: nicht gerade die feine englische Art, aber fast überall Gang und Gäbe. Und niedergelassene Ärzte sind doch schließlich freie Unternehmer oder etwa nicht?
Gelten für die Gesundheitswirtschaft etwa andere Regeln? Oder wollen wir doch die böse, böse Staatsmedizin?
Wegen Bestechlichkeit verurteilt werden können nämlich nur Beamte oder andere Staatsdiener.