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Angeklagte Palliativärztin ist tot
Vor ein paar Tagen habe ich über eine Ärztin berichtet, welche vor Gericht stand, weil sie mehrere Patienten durch Überdosen von Medikamenten getötet haben soll.
War es einfach nur hochdosierte Schmerzbehandlung bei schwerstkranken Tumorpatienten? War es aktive oder passive Sterbehilfe? Oder war es gar heimtückischer Mord?
Wir wissen es nicht und wir werden es auch nicht mehr erfahren. Sie ist tot. Heute wurde bekannt, dass sie sich vermutlich das Leben genommen hat.
Schuldeingeständnis? Oder einfach nur Ausweglosigkeit?
Auch das werden wir nicht mehr erfahren
(Dank an Monsterdoc für den Link via Twitter)
Sterbehilfe einmal anders: Einladung zu einer ganz besonderen Reise
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
nachdem Ihr Rentenversicherungsträger so nett war, uns Ihre Adresse mitzuteilen möchten wir es nicht versäumen, Ihnen ganz herzlich zum Renteneintritt zu gratulieren. Wir gehen davon aus, dass Sie sich darauf freuen, noch viele gesunde Jahre im wohlverdienten Ruhestand genießen zu können.
Dennoch werden auch Sie sich sicherlich schon Ihre Gedanken über das Unausweichliche gemacht haben: über Krankheit und die Angst vor qualvollem Siechtum und menschenunwürdigem Dahinvegitieren.
Vielleicht haben Sie auch schon einmal erwogen, Ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen: Ein Ende ohne Schrecken anstatt Schrecken ohne Ende.
Wir von Terminal Tours möchten Ihnen dabei helfen.
Was spräche dagegen, das Leben zu einem selbstgewähltem Zeitpunkt mit einer schönen Reise – etwa in die Schweizer Bergwelt – zu beschließen? Als stilvolles Ende eines Wellness-Urlaubes zum Beispiel, oder im Rahmen einer kleinen privaten Feier im Kreise Ihrer Lieben? Auch ein großes, rauschendes Fest mit allen Freunden und Angehörigen ist möglich.
Selbstverständlich haben wir auch Fernreisen im Angebot, insbesondere in solche Länder, deren Gesetzgebung und Implementierung derselben ein wenig flexibler gehandhabt wird.
Sprechen Sie mit uns! Heute noch.
Unsere freundlichen Berater kommen selbstverständlich auch zu Ihnen ins Haus.
Vielleicht werden ja die Kosten für derartige Maßnahmen demnächst auf Antrag von der Kranken- oder Rentenversicherung übernommen.
Ach: Und falls irgendwer interessiert daran sein sollte, diese Geschäftsidee umzusetzen, bitte ich um Rücksprache!
Sterbenhelfen, aber richtig!
Die Sache mit der Sterbehilfe gehört offenbar zu den wenigen Dingen, die man in der Schweiz ein wenig lockerer sieht als anderswo. Ansonsten sind die Schweizer ja nicht unbedingt für ihre Lockerheit bekannt, und so vollzieht sich auch das Sterbenhelfen nach klaren Regeln.
Deshalb schließt der Kanton Zürich jetzt einen Vertrag. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
In dem Vertrag steht drin, wie künftig richtig ordnungsgemäß gestorben wird:
Welches Medikament als einzig zugelassenes „Sterbemittel“ verwendet werden darf.
Und daß zwei Personen anwesend sein müssen, darunter ein „Freitodbegleiter“, welcher für seine Dienste fünfhundert Fränkli berechnen darf.