Medizynicus Arzt Blog

Krankenhausalltag in der Provinz: Medizin und Satire, Ethik und Gesundheitspolitik

Archive for Januar 2009

Kleiner Krankenhausknigge – vom Duzen und Siezen (Teil 2)

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Ja, die Sache mit dem Duzen und Siezen ist nämlich gar nicht so einfach wie man denkt!
Also schaun wir zunächst mal im Knigge nach. Die gängigen Benimmratgeber sind sich eigentlich einig: Der Ältere oder der „Sozial Höherstehende“ hat das Du anzubieten.
Man sollte also wissen, wo genau in der sozialen Rangordnung man steht, wenn man als neuer Assistenzarzt irgendwo anfängt.
Innerhalb der Hackordnung der Kollegen ist das noch recht einfach: Chef und Oberärzte siezt man natürlich brav – zumindest so lange, bis einem von einem Oberarzt das Du angeboten wird, was in größeren Häusern selten und in kleinen Häusern nicht oft vorkommt.
Mit den Assistenzarztkollegen ist das oft so, dass die sich nicht „trauen“, dem Neuling das Du anzubieten. Wenn man merkt, dass die sich untereinander duzen, kann (und sollte!) man also durchaus selbst die Initiative ergreifen. Wenn man weitergesiezt wird, dann das ein Zeichen dafür sein, dass hier irgendwo was nicht stimmt. Auch wenn sich die Assis untereinander siezen ist oft irgendwas falsch.
Sehr schwierig ist die Sache mit den Schwestern.
Ist man da als neuer Doc der „sozial höherstehende“? Falls man der Ansicht ist, daß dem so wäre sollte man es tunlichst vermeiden, diese Ansicht öffentlich zu äußern und eventuell auch bereit sein, sie früher oder später zu revidieren.
Und was das Alter einer Dame betrifft, so ist das ja bekanntlich auch so eine Sache….

Written by medizynicus

25. Januar 2009 at 20:00

Veröffentlicht in Alltagswahnsinn

vom Scheißen im Krankenhaus (Teil 2)

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man stelle sich folgendes Rundschreiben von Seiten der Verwaltung vor:

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie noch einmal dringend auf Ihre Verpflichtung zur gewissenhaften und wahrheitsgemäßen Anwendung des Zeiterfassungssystems hinweisen.

Im betreffenden Fall hatte sich ein ärztlicher Mitarbeiter bis 18 Uhr 23 im Hause aufgehalten, obwohl von Seiten des zuständigen Oberarztes keine Überstunden angeordnet waren. Auf Rückfrage gab er an, eine Aufnahmeuntersuchung durchgeführt zu haben. Nachforschungen in der betreffenden Abteilung ergaben jedoch, dass diese Tätigkeit bereits um 17 Uhr 50 beendet war. Der Mitarbeiter wurde daher aufgefordert, sich schriftlich zu dem Vorfall zu äußern.

Hierauf erklärte er, gegen ca. 18 Uhr ein dringendes Bedürfnis verspürt und daher die Toilette aufgesucht zu haben. Die Antwort auf die Frage, weshalb er dazu dreißig Minuten gebraucht hat, blieb er allerdings schuldig.

Wir möchten Sie daher eindringlich darauf hinweisen, dass das Verrichten der Notdurft grundsätzlich nicht als Überstunden geltend gemacht werden kann. Es handelt sich – wie z.B. auch Zähneputzen oder Rasieren – um eine private und intime Tätigkeit, welche generell ausserhalb der Arbeitszeit zu erfolgen hat.

Sollte eine Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gegen Ende der regulären Arbeitszeit Stuhldrang verspüren, dann ist den betreffenden Personen grundsätzlich zuzumuten, diesen durch Kontraktion der Gesäßmuskulatur so lange zurückzuhalten, bis die eigene Wohnung erreicht ist. Falls in dringenden Fällen die Toiletten im Hause benutzt werden, so muss die Arbeitszeit vorher durch Stempeln im Zeiterfassungssystem beendet worden sein.

Anders verhält es sich, wenn das Arbeitsende noch mehr als eine Stunde entfernt ist. Auch hier ist jedoch unbedingt auf Verhältnismässigkeit zu achten.

Eine Defäkation sollte im Normalfall nicht mehr als fünf Minuten in Anspruch nehmen. Dies umfasst das Aufsuchen der nächstgelegenen geeigneten Örtlichkeit, das Ablegen der Kleidung und Entblössung der entsprechenden Körperpartien, das Absetzen des Kotes in die Toilettenschüssel, sowie die manuelle Reinigung der Perianalregion mittels Papier, das anschliessende Betätigen der Spülung und die sorgfältige Handwäsche und Desinfektion. Auf Nachfrage bei fachkundigen Stellen wurde uns mitgeteilt, dass im Normalfall keine Notwendigkeit von mehr als einer oder allerhöchstens zwei Darmentleerungen innerhalb eines normalen Arbeitstages bestehen sollte.

Alle Abteilungsleiter wurden bereits angewiesen, in der nächsten Zeit verstärkt auf diese Angelegenheit zu achten. Im Falle von Zuwiderhandlungen ist mit Abmahnungen zu rechnen.

Hochachtungsvoll

Verwaltungsleiter

Written by medizynicus

16. Januar 2009 at 10:53

Veröffentlicht in Alltagswahnsinn