Medizynicus Arzt Blog

Krankenhausalltag in der Provinz: Medizin und Satire, Ethik und Gesundheitspolitik

Wenn der Doktor zweimal klingelt

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Kennt Ihr den?

Also: Kommt’n Mann zum Arzt….

…nee, stimmt gar nicht. Andersrum. Also: kommt’n Arzt zum Mann, klingelt an der Haustür, sagt: „Hallihallo, ich bin der Herr Doktor, der den wo Ihr Arbeitgeber schickt!“
Dem Mann, also dem, wo die Haustür und das Haus gehört, dem fällt die Kinnlade runter.

Sagt der Arzt: „Sie sind doch krankgeschrieben, mein lieber Mann, da wollen wir doch mal sehen, ob das stimmt, also ob sie wirklich krank sind oder nur so tun!“
Sagt der Mann…. erstmal gar nichts.
Sagt der Arzt: „Wissense was, ich komm dann mal rein und Sie machen sich dann mal frei und ich untersuche Sie!“
Sagt der Mann: „Zeigen Sie mir erstmal Ihren Ausweis!“
Sagt der Arzt: „Hier ist ein Brief von Ihrem Arbeitgeber. Der hat mich geschickt. So, und jetzt lassen Sie mich gefälligst rein, sonst kreuze ich hier an, dass Sie unkooperativ sind, und dann gibt’s mächtig Ärger!“
Sagt der Mann: „Aber ich habe doch einen Krankenschein abgegeben!“
Sagt der Arzt: „Höhöhö, Krankenschein, das kann doch jeder! Ob Sie krank sind oder nicht, das entscheide allein ich. Und wenn Sie jetzt nicht…“
Sagt der Mann: „Darf ich Sie jetzt höflich bitten, wieder zu gehen?“
Sagt der Arzt: „Gar nichts dürfen Sie! In Ihrem Arbeitsvertrag haben Sie dem Arbeitgeber das Recht eingeräumt, jeden Krankenstand durch einen ärztlichen Gutachter überprüfen zu lassen!“
Sagt der Mann: „Tut mir schrecklich leid, aber ich muss jetzt dringend weg!“
Sagt der Arzt: „Na, wohin wollen wir denn? Ich denke, wir sind krank?“
Sagt der Mann: „Ich habe einen Termin bei meinem Arzt! Und danach muss ich noch zur Apotheke!“
Sagt der Arzt: „Nix da, ich bin doch der Arzt. Sie brauchen keinen Anderen. Außerdem sind Sie verpflichtet, sich zwischen 10 und 12 Uhr vormittags und zwischen 14 und 16 Uhr zu Hause aufzuhalten!“
Sagt der Mann: „Wo ich mich aufhalte, ist meine Sache! Und wenn ich vom Arztbesuch zurückkomme, dann gehe ich zu meiner Freundin und lasse mich von der gesundpflegen!“
Sagt der Arzt: „Nönönö, so einfach geht das nicht! Jede Abwesenheit von Ihrer Meldeadresse muss dem Arbeitgeber kommuniziert und begründet werden.“
Sagt der Mann: „Wissen Sie was? Recht auf Freizügigkeit! Unverletzlichkeit der Wohnung…. Recht auf körperliche Unversehrtheit… Grundgesetz… Das was Sie hier machen, das dürfen Sie doch gar nicht…. das sind doch Methoden, die jedem Recht und Gesetz widersprechen…“
Sagt der Arzt: „Ist aber so! Ätsch! Und Sie lassen lassen Sie mich jetzt rein, oder es gibt was auf die Ohren!“

Wie jetzt?
Ist gar nicht witzig, sagt ihr?
Utopisch?
An den Haaren herbeigezogen?
Nein! In einer deutschen Stadt gibt es einen Arbeitgeber, der genau dies von seinen Angestellten verlangt:

„Der Arbeitgeber räumt sich das Recht ein, Krankenstände durch Hausbesuche eines Arztes, den es zu diesem Zwecke beauftragt, zu verifizieren bzw. durch Dritte verifizieren zu lassen. Gemäß internen Regelungen sind Angestellte verpflichtet, sich zwischen 10 und 12 Uhr Vormittags und zwischen 14 und 16 Uhr Nachmittags zu Hause aufzuhalten. Jede Abwesenheit muss dem Arbeitgeber kommuniziert werden. Werden die Mitarbeiter nicht zu Hause angetroffen, müssen sie eine Begründung abgeben, die dann vom ärztlichen Berater auf ihre Fundiertheit hin überprüft wird.“

Written by medizynicus

12. März 2015 um 08:40

14 Antworten

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  1. und – ist das okay im sinne der gesetze? darf ein arbeitgeber sowas im arbeitsvertrag festlegen?

    vom gefühl her würde ich sagen „das geht zu weit! das darf nicht sein!“ andererseits bin ich erst neulich auf einen paragraphen gestoßen, der die schweigepflicht massiv untergräbt. von daher würde es mich nicht überraschen, wenn auch solche vorgehensweisen im juristischen sinne okay sind…

    sternenpfad

    12. März 2015 at 08:48

  2. Nee, ne 😳

    sweetkoffie

    12. März 2015 at 08:48

  3. Oh, und wer ist dieser Arbeitgeber? Doch nicht etwas das Kreiskrankenhaus Bad Dingenskirchen?

    Molly L.

    12. März 2015 at 09:08

  4. Klingt in meinen Ohren schwer sittenwidrig. Aber solange das nicht höchstrichterlich geklärt wurde, gehe ich mal unsere Arbeitsvertragvorlage ändern.

    Der Maskierte

    12. März 2015 at 09:30

  5. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das legal ist – aber die deutsche Wiedervereinigung konnte ich mir als Schüler auch nicht vorstellen…

    Old_Surehand

    12. März 2015 at 11:43

  6. Liebe Leute, jetzt blase ich mal in die Tröte…. also in die Pfeife…. also blow the whistle. Oder wie auch immer man das so sagt:
    Wer dieser Arbeitgeber ist, darf ich natürlich nicht verraten. Aber, liebe Molly, das Kreiskrankenhaus Bad Dingenskirchen ist es zum Glück nicht.
    Mir liegt ein pdf-Dokument vor, welches von einem Gewerkschaftsmenschen unterschrieben ist und auch einen entsprechenden Briefkopf hat und Namen nennt. Allerdings steht da kein Datum drauf. Ich weiß nicht, ob es ein fake ist – gehe aber mal nicht davon aus.
    Allerdings bin ich kein Journalist und habe auch nicht die Zeit, das journalistisch sauber nachzurecherchieren.
    Falls hier aber ein/e Journalist/in mitlesen sollte, bin ich gerne bereit, den Tipp weiterzugeben – und würde mich dann natürlich über Feedback freuen.

    medizynicus

    12. März 2015 at 12:06

  7. Na toll,@Medizynicus:
    Habe jetzt den schlimmsten Ohrwurm EVER! „Can you blow my whistle baby, whistle baby / Let me know / Girl I’m gonna show you how to do it / And we start real slow / You just put your lips together / And you come real close / Can you blow my whistle baby, whistle baby / Here we go“ von Flo Rida. *WÜRG* und DANKESCHÖN! Grrr!

    Molly L.

    12. März 2015 at 13:00

  8. Das schlimme ist, dass ich mir das sogar tatsächlich in Deutschland vorstellen kann :-/

    Schmetterlingsfamilie

    12. März 2015 at 13:13

  9. Es ist leider tatsächlich so.. großer Arbeitgeber in XXXX [Ortsangabe entfernt]… unterliegt jedoch nicht dem deutschen Gesetz…

    morgaine

    12. März 2015 at 15:25

  10. Beeindruckend – aber rechtlich ziemlich sicher unwirksam..die medizinische Zunft hat also nichts zu befürchten (-;
    Gruss Landkrauter

    landkrauter

    12. März 2015 at 15:56

  11. Ironie an:
    Habe ich da jetzt ein RECHT darauf besucht zu werden?
    Bei der letzten Grippewelle wäre das sogar ein Vorteil!
    Kein warten im Wartezimmer und der Arzt bringt die Medikamente ja auch gleich mit da der Arbeitgeber einen ja möglichst schnell wieder gesund haben will.

    Ralf

    12. März 2015 at 17:38

  12. Ich hätte im skype einen Vorschlag hinterlassen

    LG
    Mechthilda

    Mechthilda

    13. März 2015 at 19:22

  13. Uha,
    das klingt ja übel. Ich hoffe, dass das keinen Bestand vor Gericht hat *träum*

    ednong

    14. März 2015 at 16:42

  14. Nennt sich neuerdings Arbeitsagentur

    Anonym

    21. März 2015 at 14:44


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