Medizynicus Arzt Blog

Krankenhausalltag in der Provinz: Medizin und Satire, Ethik und Gesundheitspolitik

Dürfen Ärzte bestechlich sein?

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Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Herr Maiermüllerschmidt möchte sich ein neues Auto kaufen. Also geht er zum Händler seines Vertrauens, das ist der mit dem dreizackigen Stern an seinem Laden.
Ich hätte gerne ein Auto, sagt Herr Maiermüllerschmidt. Gerne, sagt der Händler und zeigt ihm verschiedene Modelle, die alle einen dreizackigen Stern am Kühler haben.
Habense auch andere? fragt Herr Maiermüllerschmidt.
‚Türlich, sagt der Händler und zeigt ihm ein paar olle Ladenhüter draußen auf dem Hof.
Herr Maiermüllerschmidt kauft einen Wagen mit Stern und der Händler kriegt von der Firma mit dem Stern eine saftige Provision.
Bestechung! heißt es am nächsten Tag in der Zeitung mit den vier großen Buchstaben, und im Fernsehen sieht man, wie der Händler von Polizeibeamten in Handschellen abgeführt wird.
Äh… nicht?
OK also dann:
Herr Maiermüllerschmidt hat Rückenschmerzen und will Pillen. Also geht er zum Doktor seines Vertrauens, der verschreibt ihm Pillen von der Firma mit… Okay, sagen wir von Miraculopharm.
Der Herr Doktor kriegt von Miraculopharm eine saftige Provision.
Und am nächsten Morgen steht in der Zeitung… siehe oben.
Gibt’s nicht? Gibts doch!.
Erstmalig wurde jetzt zwei Ärzte verurteilt: Ein Jahr Knast und zwanzigtausend Ocken Geldstrafe.
Beamte dürfen sich nicht bestechen lassen. In der freien Wirtschaft aber, da darf man Provisionen annehmen. Ist vielleicht… sagen wir mal: nicht gerade die feine englische Art, aber fast überall Gang und Gäbe. Und niedergelassene Ärzte sind doch schließlich freie Unternehmer oder etwa nicht?
Gelten für die Gesundheitswirtschaft etwa andere Regeln? Oder wollen wir doch die böse, böse Staatsmedizin?
Wegen Bestechlichkeit verurteilt werden können nämlich nur Beamte oder andere Staatsdiener.

Written by medizynicus

30. Oktober 2010 um 06:00

14 Antworten

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  1. … auch in der freien Wirtschaft dürfen Zahlungen = Provisionen nicht ohne Gegenleistung bezahlt oder angenommen werden …

    Wenn ein „Autostern-Vertragshändler“ ein Fahrzeug verkauft, erhält er in der Regel keine Provision. Man nennt das „Rückvergütung“. Es wird ein entsprechendes Abnahmevolumen zwischen Werk und Vertragshändler vereinbart. Wird dieses Volumen erreicht, freut sich der Händler, wenn nicht, kriegt er Probleme.

    Ärzte/innen sind meines Wissens verpflichtet, nur das medizinisch Notwendige zu verordnen. Ob das Medikamente von „Toxi-Pharm“ oder „Wir-machen-dich-abhängig-Pharma“ sind, das ist zunächst doch unerheblich. Spätestens in der Apotheke kriegt Kassenpatient das, was ihm „wirklich“ zusteht.

    Wenn sich aber Ärzte/innen GEGEN GELD, oder besser FÜR GELD entscheiden, nur bestimmte „Produkte“ zu verordnen, dann ist das sehr wohl kriminell, weil, eben Bestechung.

    Warum „schwärmen“ tagtäglich abertausende „Pharmaberater“ durch die Republik in die Praxen und Kliniken???

    Würde es nicht reichen, wenn sich die Mediziner Produktinformationen aufmerksam „durchlesen“ und dann den Sinn oder Unsinn angeblich neuer, innovativer Produkte einschätzen können.

    Wer weiß denn schon sicher ob das was mir der Pharmareferent erzählt auch stimmt, oder was entsprechende Studien angeblich belegen???

    Wenn das alles so „Friede-Freude-Eierkuchen“ hilft, also diese moderne Medizin mit all ihren Fortschritten, wenn das alles in Ordnung ist, warum gibt es dann nach wie vor dieses ganze gesundheitliche Elend innerhalb der Bevölkerung??? Stichwort – Zivilisationskrankheiten –

    Oder man nimmt sich mal die Zeit für ein Buch, die Jahreszeit stimmt, bietet sich also an. Titel sinngemäß „Heilung unerwünscht“ – Autor glaube Werner Bartens.

    (Nein, ich erhalte keine PROVISION!

    Ein schönes Wochenende allen Bloggern und Lesern.

    DocConsult

    30. Oktober 2010 at 07:41

  2. Bayer Health Care nimmt die vom Gefängnis gebeutelten Ärzte mit nach Forida zum Golf spielen……

    sweetkoffie

    30. Oktober 2010 at 08:03

  3. Das „Freie Unternehmertum“ ist ja o.k. Der Sternehändler hat ja grundsätzlich keinen wie immer geartetetn Vertrag mit seinem Endkunden. Ein mit Kassenvertrag agierender Mediziner sehr wohl, denn über die Kassenleistung besteht ein solcher, der Beitragsleister = Kunde erwartet eine, so es möglich ist, objektive Leistung, die durch Provisionsvereinbarungen hintergangen wird. Auch Mediziner sind nur Menschen.
    Ein wirklich unabhängiger Mediziner ohne Kassenvertrag, sollte einfach den Kunden auf die Unterschiede der Präparate aufmerksam machen, auch eine persönliche Empfehlung ist dann durchaus legitim. Ein frei praktizierender Arzt muß verkaufen, genau so wie der Sternehändler. Ich selbst war jahrelang „Provisionär“ = Verkäufer für sehr hochwertige komplexe Projekte! Verkaufen ist ein Aufwand und muss abgegolten werden!!!!!

    REALM

    30. Oktober 2010 at 08:13

  4. Solange es das Medikament ist, was ich wirklich brauche und was er mir auch von jeder anderen Firma verordnet hätte, ist es mir total egal ob mein Arzt Geld dafür bekommt.

    Blogolade

    30. Oktober 2010 at 09:46

  5. @Realm und DocConsult: danke für Euren Kommentare! Ja, wer ist denn nun der „Auftraggeber“ eines niedergelassenen Arztes? Die Patienten oder die Kassen? Die meisten Ärzte fühlen sich – denke ich – mal zunächst ihren Patienten verpflichtet. In anderen Ländern ist das anders: Da sind sie vom staatlichen Gesundheitssystem oder von (privaten oder öffentlichen) Versicherungen angestellt und da gilt klar: Wes Brot ich ess… und so weiter.
    Ich denke mal, das entscheidende ist die Offenheit: Würde der Arzt an seiner Anmeldung ein Schild hängen haben mit Miraculopharm-Logo und klar machen, dass er grundsätzlich wenn möglich die Pillen von Miraculopharm verkauft… äh, verschreibt weil der der Überzeugung ist, die seien besser als die der Konkurrenz, weil – hier bitte entsprechenden Spruch der PR-Abteilung des Unternehmens einfügen – dann wäre sein Verhalten EIGENTLICH nicht anstössig. Die Patienten könnten dann selbst entscheiden, was sie davon halten.
    Trotzdem wäre auch dieses Verhalten in Deutschland nicht legitim…

    medizynicus

    30. Oktober 2010 at 10:07

  6. Zuwendungen können ja nur dann Bestechung sein, wenn ein Interessenskonflikt herrscht (sonst bräuchte man ja keine Bestechung).
    Hersteller und Händler wollen aber beide das selbe: Möglichst viele Autos verkaufen.
    Pharmas und Ärzte wollen hingegen völlig unterscheidliches: Möglichst viele Medikamente verkaufen auf der einen, sparsame Medikamentengabe auf der anderen Seite.

    NK

    30. Oktober 2010 at 12:12

  7. Der grundlegende Unterschied ist ja zunächst einmal, dass ein Verkäufer oder Handelsvertreter vertraglich an einen Lieferanten o.ä. gebunden ist. Ich war eine kurze Zeit im Apothekengeschäft tätig. Es dürfte in der Regel unmöglich sein, als Außendienstler für mehrere Produkte unterschiedlicher Hersteller aus dem gleichen Anwendungsbereich unterwegs zu sein, wogegen das durchaus möglich ist, wenn es sich um verschiedene Anwendungsbereiche handelt, sofern die entsprechenden Produkte nicht vom gleichen Hersteller angeboten werden.

    Prinzipell wäre es im Gedankenspiel möglich, dass ein nidergelassener Arzt einen große Zettel an seine Praxistür klebt auf dem er vermerkt, für welche Indikation er mit welchem Unternehmen vertragliche Vereinbarungen hat, was dannn aber vermutlich eine ziemlich lange Liste werden kann. Am Ende wäre vielleicht noch zu bemerken, dass er für alle nicht aufgeführten Indikationen das billigste am Markt befindliche Medikament verschreibt. Wenn diese Transparenz vorhanden ist, wäre eine Verprovisionierung durch Pharmaunternehmen denkbar. Da das nur bei einer sauberen vertraglichen Regelung denkbar ist, wäre damit jedoch die Entscheidunsfreiheit des Arztes völlig aufgehoben. Schwierig dürfte es auch werden, wenn ein Arzt für eine Indikation das Mittel eines bestimmten Herstellers bevorzugt und für eine andere Indikation ein Mittel eines anderen Herstellers einsetzen will, obwohl es auch vom ersten Hersteller ein entsprechendes Mittel gibt.

    Ein Handelsvertreter wird übelste Konsequenzen zu tragen haben, wenn er neben dem Produkt, das er vertragsgemäß zu verkaufen hat, und sei es auch nur gelegentlich, das der Konkurrenz verhökert, selbst wenn es vielleicht für den ganz speziellen Anwendungszweck des Kunden besser geeignet sein sollte.

    Ganz außen vor bleibt natürlich immer noch das Verhältnis zu den Krankenkassen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen.

    Wenn also das freie Unternehmertum hinsichtlich Verprovisionierung durch Pharmaunternehmen für die Ärzte gelten soll, dann natürlich auch mit allen Konsequenzen, die eine solche Geschäftsbeziehung in der Regel mit sich bringt. Ob das ein Arzt wiklich wollen kann, frage ich mich allerdings.

    Im Übrigen: auch viele andere „freie“ Unternehmer sind nicht ganz so frei, wie der Begriff es vorgauklen mag. Das gilt umso mehr, je kleiner die Unternehmen sind 😉

    drkall

    30. Oktober 2010 at 15:57

  8. Ich hatte schonmal den Eindruck, dass mein Hausarzt einen Deal mit einer bestimmten Firma hatte. Da habe ich bei einem Besuch mehrere verschiedene Medis, alle von der gleichen Firma verschrieben bekommen.

    In der Apotheke bekam ich dann anderes weil meine Krankenkasse widerum einen Vertrag mit einer anderen Firma hatte.

    Meinem Arzt hätte ich aber nie unterstellt, Gelder anzunehmen. Ich hatte eher den Verdacht dass ein Vertreter da war, der Werbegeschenkemäßig besonders spendabel war. 😉

    Blogolade

    30. Oktober 2010 at 19:34

  9. Korruption im Gesundheitswesen: Ein schwieriges Thema.

    Uns Apothekern wird ja gerne vorgeworfen, dass wir als Heilberufler auch monetäre Interessen beim Verkauf von Medis haben. Und ja, das stimmt. Jeder Apotheker ist im Handelsregister als Kaufmann eingetragen und verdient sein Geld damit, dass er Medikamente verkauft. Die Gradwanderung ist da manchmal schwierig.

    Das ist auch mit ein starker Grund (neben dem fachlichen Grund), warum es Ärzten verboten ist, Medis zu verhökern: der Gesetzgeber möchte nicht, dass ein Arzt mit den Medis, die er verkauft, Geld verdient, da er ansonsten das Medi abgibt, mit denen er am meissten Geld verdient.

    Ich finde folgende Dinge bei Ärzten aus folgenden Gründen nicht in Ordnung:
    * Praxissoftware gesponsert von Billigpharm: Diese Software zeigt ganz oben die Präparate der Fa. Billigpharm an und druckt automatisch das „Aut-Idem“-Kreuz mit aus. Der Arzt wählt im hektischen Praxisalltag aus Bequemlichkeit gerne das Mittel, welches ganz oben steht.
    * Golfurlaub in Spanien (natürlich in Kombination mit einer „Fortbildung“), sponsered by Industrie. Sorry! Geht gar nicht!
    * Massenweisse Ärztemuster. Laut AMG (Arzneimittelgesetz) sind 2 Packungen/Jahr als „Anschauungsmuster“ erlaubt. Die Menge wird in der Realtät überschritten. Gewöhnlich wird hier der Patient auf ein Mittel / eine Firma „angefixt“: Einmal Billigpharm, immer Billigpharm.
    * Kostenlose Blutzuckermessgeräte von Ärzten. Leider passen in das „zunächst kostenlose“ Blutzuckermessgerät der Fa. Mediproduktepharm nur die >teueren< Teststreifen der Fa. Mediproduktepharm. Ist dasselbe Geschäftsprinzip wie bei Tintenstrahldruckern.

    Hier liegt eine deutliche Einflussnahme von aussen vor. Auch wenn der Begriff "Bestechung" nur bei Amtsträgern (Beamten) juristisch angewendet werden kann, handelt es sich hier dennoch um Korruption.
    Korruption kostet in jedem Bereich – egal ob Politik, Industrie oder eben dem Gesundheitswesen – Geld und muss daher bekämpft werden.

    Zur Info, wie das anderswo aussieht: In der Pharmaindustrie muss ein Laborleiter, ein Clinal Manager oder jeder andere Akademiker in leitender Position seinem Vorgesetzten angeben, wenn er ein Geschenk über 10 Euro angenommen hat. Damit ist auch ein Geschäftsessen gemeint, welches vom Geschäftspartner bezahlt wurde. Eine Nichtangabe derartiger Annahme von Geschenken ist dort ein Kündigungsgrund.

    Steven

    31. Oktober 2010 at 03:19

  10. Na denn, in Österreich scheint einiges doch leichter zu sein. Ein kurzer Blick in diesen Link, mit ein wenig recherche, dann kommt man dahinter, dass das ein sehr gutes Geschäft ist. Natürlich hat er einen Vertrag mit der Krankenkasse!!!!
    http://www.ayurveda-arzt.at/cms/cat-207/krankenkassen.html
    Auf meine Frage an die Krankenkasse, wie denn überprüft werden kann, was verrechnet wird, wurde mir mitgeteilt, dass der Arzt Therapiefreiheit hat und ein freier Unternehmer ist.
    Wenn das so sein sollte, braucht er ja keinen Kassenvertrag um über diesen bezahlten Weg Kunden zu aqurieren! Die Aquise ist nunmal eine sehr kostenintensive Tätigkeit.

    Vielleicht ist es in D gleich! Meine frühere Achtung, ich bin im Umfeld von Medizinern aufgewachsen, habe ich schon fast verloren!!!
    An die Ärzte: Für Befindlichkeiten, bieten sie einfach Entspannungsübungen in der Gruppe an: 20Personen a€15.- pro 1 Stunde gibt einen schönen Stundensatz! Aufwand: sehr gering!!!
    Verstärkt natürlich die Wirkung der Medikation usw.!!!
    In unserer Welt ist der Warenaustausch nicht mehr üblich, deshalb konvertieren wir Leistungen egal welcher Art in Geld, auch Mediziner machen das so!
    Deshalb: Günstiger Preis >>>> keine fachliche Beratung >>> Supermarkt!

    Beratungsleistung ist KOSTENPFLICHTIG !!

    REALM

    31. Oktober 2010 at 09:16

  11. Ein weiterer wichtiger Unterschied ist die Informationsfrage:

    Der Autokäufer wird wissen, dass die eine Marke billiger/teurer, ist mehr/weniger Status hat, usw.—und sollte er es entgegen Erwartung nicht wissen, kann er relativ leicht, ohne Autohändler zu sein, das Wissen nachholen.

    Bei Medizinen ist dies völlig anders: Es ist dem Laien nicht zumutbar sich von-Null-auf-Hundert zu informieren—und bei Null wird er typischerweise anfangen. Schlimmer: Wer es dennoch versucht, riskiert Nebenwirkungen, Kontraindikationen, und Wechselwirkungen zwischen Medikamenten falsch zu beurteilen, und braucht nachher neue Nieren—oder einen Sarg.

    michaeleriksson

    31. Oktober 2010 at 09:46

  12. „Oder man nimmt sich mal die Zeit für ein Buch, die Jahreszeit stimmt, bietet sich also an. Titel sinngemäß „Heilung unerwünscht“ – Autor glaube Werner Bartens.“

    Ich habe das Buch gelesen und war erschrocken, was und wie da über die organisierte Kriminalität im Gesundheitswesen geschrieben wird.

    Das Buch heißt übrigens: >Heilen verboten – Töten erlaubt< und stammt von Georg Blüchel.

    Ich selbst habe in einem PD gearbeitet, wo die Chefin einen Deal mit dem Apotheker hatte und "ihre" Patienten NUR von dieser Apo beliefert werden durften. Wehe, ein Kolleg/in hat einmal für den Patienten ein freiverkäufliches Produkt aus einer anderen Apo gekauft. Da gab es Sturm im Aspiringlas.
    Alle Patienten bekamen sofort bei einem Pflegevertrag gleich den Vertrag für die Apo mit dazu – Kundenkarte. Ich habe als kleine Altenpflegerin nicht so den Durchblick hinter und über all die Dinge, die ihr hier beschreibt, aber mein gesunder Menschen – und Beobachtungsverstand sagt mir, dass nicht alles koscher ist, was in so manchen Gefilden abläuft.

    Giftspritze

    31. Oktober 2010 at 15:50

  13. Der gezogene Vergleich zwischen dem Autokäufer und dem Patient hinkt ziemlich! Zwei Gründe:
    Erstens: siehe michaelerikssons Kommentar –
    Ich stimme dir hier zu, dieses Argument finde ich sehr wichtig. Ein Autokäufer hat nicht immer aber doch meistens schon etwas Ahnung über das Auto was er kauft – und trifft eine mehr oder weniger qualifizierte Entscheidung. Bei Medikamenten ist das keinem zuzutrauen.

    Zweitens: Ein Autokäufer ZAHLT SELBER für sein Auto, dass er kauft. Deswegen ist die Provisionszahlung an den Autoverkäufer (wie auch an den Versicherungsvertreter) auch legal, wenn auch oft nicht im Vorteil des Kunden. Ein Patient zahlt einen zu vernachlässigenden Teil an Zuzahlung, wenn nicht ganz befreit / privat zu entsprechenden Konditionen versichert. Deswegen ist – moralisch gesehen – die Provisionszahlung einer Pharma-Firma an einen Arzt auch so verwerflich! Bei Auswahl eines teureren, aber nicht-überlegenen Medikamentes (wenn es überlegen wäre würde man ja keine Provision zahlen) schadet der Arzt dem Patienten, weil dieser die höheren Kosten für die Krankenkasse später in einem höheren Krankenkassen-Beitrag spüren wird. Der Arzt hat hingegen einen persönlichen Vorteil durch die Provisionszahlung. Daher finde ich der Arzt macht sich bei Annahme von Provisionszahlungen der Bestechung schuldig UND schadet noch dazu dem Patienten, von dem dieses Geld am Ende kommen wird.

    Transfundator

    31. Oktober 2010 at 16:32

  14. „Bei Auswahl eines teureren, aber nicht-überlegenen Medikamentes (wenn es überlegen wäre würde man ja keine Provision zahlen) schadet der Arzt dem Patienten, weil dieser die höheren Kosten für die Krankenkasse später in einem höheren Krankenkassen-Beitrag spüren wird.“
    …wird der Patient im Endeffekt in jedem Fall. Habe noch nie erlebt, dass die Krankenkassen-Beiträge weniger geworden sind.
    Solange es kein Interessenkonflikt besteht finde ich die Verschreibung von ein bisschen teuereren Medi’s gegen die Provision in Ordnung. Da es sowieso im Endeffekt in großen Kliniken gemacht wird.

    Igor

    19. Dezember 2010 at 00:16


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